Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI

Sind Sie pflegender Angehöriger?
Pflegegeldempfänger sind verpflichtet, in regelmäßigen Abständen einen Beratungsbesuch von professionellen Pflegediensten in Anspruch zu nehmen.

Die Kosten für die Beratungsgespräche, die in den Pflegegraden I und II halbjährlich und in den Pflegegraden IV und V vierteljährlich stattfinden müssen, trägt die Pflegekasse. Kontaktieren Sie uns, wir kommen zu Ihnen nach Hause, beraten Sie vor Ort hinsichtlich der Pflege und sorgen dafür, dass die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden.

Bei Krankheit oder Pflegebedürftigkeit hat jeder Anspruch auf Leistungen der Kassen. Welche Kassen für welche Leistungen zuständig sind und wie viel bezahlt wird, ist aber nicht immer leicht zu durchschauen. Sprechen Sie uns an, wir kennen uns mit den gesetzlichen Regelungen bestens aus.

Wollen Sie sich nur Informationen einholen oder haben Sie pflegebedürftige Angehörige?
Wir beraten Sie und Ihre Angehörigen gern bezüglich der Gestaltung der Pflege, einem Umzug ins Betreute Wohnen oder zu einzelnen Pflegeleistungen.

Außerdem sind wir der kompetente Ansprechpartner für Ihre ganz persönlichen Fragen, Probleme und Wünsche rund um die Pflege und Betreuung, wie z.B.

  • Wie beantrage ich Pflegegeld?
  • Was kosten die einzelnen Leistungskomplexe der Pflege?
  • Wer betreut meinen Angehörigen, wenn ich im Urlaub bin?
  • Wo finde ich eine menschenwürdige Endpflege?
  • Welche Pflegehilfsmittel gibt es und wie beantrage ich diese?