Zuschüsse zur Wohnungsanpassung

Die wenigsten Wohnungen sind alten- oder behindertengerecht ausgestattet. Manchmal genügen jedoch schon kleine, aber effektive Veränderungen, um das Leben in den eigenen vier Wänden zu erleichtern.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Für Wohnraumanpassung können Pflegebedürftige, die Leistungen der Pflegeversicherung erhalten, Zuschüsse beantragen.
  • Wohnberatungsstellen vor Ort beraten über Möglichkeiten zur Wohnungsanpassung und Finanzierung.
  • Neben den Zuschüssen der Pflegekassen können pflegebedürftige und schwerbehinderte Menschen unterschiedliche Baudarlehen beantragen.

Zuschuss von der Pflegeversicherung

Wer den Wohnraum seinen Bedürfnissen anpassen möchte und nicht weiß, wie er das anstellen soll, kann eine Wohnberatungsstelle aufsuchen. Die Wohnberatung hilft auch, Wohnungen für Menschen mit Demenz sicherer und übersichtlicher zu gestalten. Die Wohnberater erarbeiten nicht nur konkrete Lösungsvorschläge; sie informieren auch darüber, wie solch ein Umbau finanziert werden kann, denn in manchen Fällen winken sogar Zuschüsse.

Pflegebedürftige, die Leistungen der Pflegeversicherung erhalten, können bei ihrer Pflegekasse einen Antrag auf einen Zuschuss für eine Verbesserung des Wohnumfelds stellen. Pflegebedürftige im Pflegegrad 1, die keinen Anspruch auf Pflegegeld und Pflegesachleistungen haben, können seit 01.01.2017 ebenfalls einen Zuschuss für Wohnraumanpassung beantragen.

Die Pflegeversicherung übernimmt bis zu 4.000 Euro pro Vorhaben. Leben mehrere Pflegebedürftige gemeinsam in einer Wohnung, können sie bis zu 16.000 Euro pro Umbau erhalten. Eine zusätzliche Förderung gibt es für neu errichtete ambulant betreute Wohngemeinschaften. Um Wohnungen für die Nutzung durch eine solche Wohngemeinschaft umzubauen, gibt es 2.500 Euro pro Person und bis zu 10.000 Euro pro Wohngruppe.

Wichtig: Eine geplante bauliche Veränderung muss vor dem Auftrag beantragt werden! Sonst gibt es keinen Zuschuss zu der geplanten Maßnahme.