Grundpflege nach SGB XI / Pflegeversicherung

Grundpflege ist die Pflege in den Bereichen Körperpflege, Ernährung und Mobilität sowie anderen Aspekten des täglichen Lebens.

Körperpflege in der Grundpflege

Mit der Körperpflege wird Hilfe beim Waschen des Körpers, des Gesichts und der Haare, sowie das Putzen der Zähne geleistet. Auch die Unterstützung beim Stuhlgang sowie beim Wasserlassen sind Leistungen aus diesem Bereich der Grundpflege. Im Folgenden einige Beispiele der Körperpflege:

  • Waschen, Duschen oder Baden, je nach Verfassung der pflegebedürftigen Person
  • Zahnpflege
  • Kämmen, Rasieren
  • Hygienemaßnahmen im Intimbereich
  • Evtl. Reinigung der Pflegehilfsmittel wie Katheder, Kathederbeutel, Urinbeutel etc.
  • Wechseln von Materialien zur Inkontinenzversorgung

Ernährung in der Grundpflege

Mit Ernährung in der Grundpflege ist der Vorgang des Essens bzw. der Nahrungsaufnahme gemeint. Wenn die zu pflegende Person Nahrung nicht mehr auf dem herkömmlichen Wege zu sich nehmen kann, fällt auch die Ernährung über eine Sonde, in den Bereich der Grundpflege.

Beispielhaft können folgende Tätigkeiten genannt werden:

  • Zubereitung der Nahrung (mundgerecht)
  • Essenanreichung
  • Entfernung von potentiell gefährlichen Bestandteilen wie Fischgräten
  • Gegebenenfalls Pflege der Sonde, falls eine solche eingesetzt wird

Mobilität in der Grundpflege

Mit Mobilität in der Grundpflege sind Maßnahmen direkt an der zu Pflegenden Person gemeint, als Beispiel:

  • Aufstehen und zu Bett gehen
  • An- und Ausziehen
  • Freies Bewegen in der Häuslichkeit
  • Arztbesuche und andere ärztliche Maßnahmen wie z.B. die Dialyse

Bei ärztlicher Verordnung, ist die Grundpflege eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung und wird so nach SGB V ausgeführt. Damit ist die Übernahme der Kosten dann der Behandlungspflege gleich.

Die Grundpflege macht mit der Behandlungspflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung die häusliche Krankenpflege aus.

Die Grundpflege nach SGB XI richtet sich nach dem Grad der Pflegebedürftigkeit. Sobald ein Pflegegrad zugeteilt wurde, übernimmt die
Pflegekasse bzw. die Pflegeversicherung anteilig die Kosten der Grundpflege.

Natürlich können diese Angebote auch privat finanziert oder ohne Pflegestufe in Anspruch genommen werden, wenn Sie es wünschen.