Behandlungsflege nach SGB V / Krankenversicherung
Hier werden nach Verordnung durch Ihren Hausarzt unten aufgeführte Leistungen erbracht. Wir unterstützen Ihren Arzt durch unsere ergänzende Tätigkeit. Die Krankenkassen bezahlen diese Leistungen, wenn sie der Arzt verordnet hat.
Folgende Leistungen behinhaltet die Behandlungspflege:
- Überwachung der Vitalwerte (Blutdruckmessung, Puls-Messung, Temperatur-Messung)
- Injektionen (Subcutan, intramuskulär)
- Medikamentenüberwachung (Bereitstellung und Darreichung)
- Unterstützung der Schmerztherapie (Schmerzregime- Opiate u. ä.)
- Unterstützung der Insulintherapie nach Blutzuckerbestimmung
- Anlage von Kompressionsverbänden
- Wundbehandlung und Wundverbände
- Anlage von Schutzverbänden
- Versorgung von Zentralen Venenzugängen (ZVK)
- Versorgung von Portzugängen (Ernährungsport)
- Versorgung von Nasensonden und PEG zum Zwecke der Nahrungsaufnahme über den Magen
- Unterstützung der parenteralen Ernährung (Nahrungsaufnahme unter Umgehung des Magens)
- Unterstützung der Infusionstherapie
- Pflege und Überwachung von Tracheostoma (Luftröhrenschnitt)
- Tracheale Absaugung (zur Freihaltung der oberen Luftwege)
- Punktionen und Drainagenversorgung
- Abführhilfen (u. a. Digitale Ausräumung bei Opstipation)