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Pflegehilfsmittel

Was wird unter Pflegehilfsmitteln verstanden?

Grundsätzlich werden darunter Geräte und Sachmittel verstanden, die zur häuslichen Pflege notwendig sind, sie erleichtern und dazu beitragen, dem Pflegebedürftigen eine selbstständige Lebensführung zu ermöglichen. Die Pflegekasse unterscheidet:

  • technische Pflegehilfsmittel wie beispielsweise ein Pflegebett, Lagerungshilfen oder ein Notrufsystem
  • Verbrauchsprodukte wie zum Beispiel Einmalhandschuhe oder Betteinlagen

Wann kommt die Pflegekasse für die Kosten der Pflegehilfsmittel auf?

Kosten für Pflegehilfsmittel werden von der Pflegeversicherung übernommen, wenn keine Leistungsverpflichtung der Krankenkasse besteht. Das Pflegehilfsmittelverzeichnis der Pflegekassen informiert darüber, welche Pflegehilfsmittel zur Verfügung gestellt bzw. leihweise überlassen werden.

Wie hoch sind die Zuzahlungen durch die Pflegekassen für die Pflegehilfsmittel?

Zu den Kosten für technische Pflegehilfen muss der Pflegebedürftige einen Eigenanteil von 10 Prozent, maximal jedoch 25 Euro zuzahlen. Größere technische Pflegehilfsmittel werden oft leihweise überlassen, so dass eine Zuzahlung entfällt. Die Kosten für Verbrauchsprodukte werden bis zu 31 Euro pro Monat von der Pflegekasse erstattet. Wenn Rollstühle oder Gehhilfen ärztlich verordnet werden, tragen die Krankenkassen die Kosten.

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